.
864733fc659f4b5e8bb0dfb7fd31b9d1

Profil von Hartmut Westphal

Bewertungen 1

Bewertungen

vor 13 Jahren

Heute, am 29.01.2013, will ich mich erkundigen, ob mein Erstattungsantrag vom 13.12.2012 überhaupt angekommen ist. Ich gelange in die telefonische Warteschlange, die mir mitteilt, dass z.Z. Anträge mit dem Datum vom 15.11. bis 30.11.2012 bearbeitet werden. Bei WEahl der Ziffer 3 (ich möchte3 einen Mitarbeiter sprechen) kommt die Mitteilung, das warten habe wegen Überlastung keinen Zweck. Seit Monaten verlängern sich die Wartezeiten. Wo bleibt hier die Fürsorgepflicht nach dem Beamtengesetz. Vielleicht reicht der Petitionsausschuss nicht mehr aus. Es handelt sich um ein hausgemachtes Problem, das nur von "oben" gelöst werden kann. Was sagt eigentlich die Gewerkschaft dazu?
Kommentar schreiben Missbrauch melden

Ich habe heute eine Rückantwort, nachdem ich auch schon eine Petition an den Bundestag eingereicht habe, vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekommen, die betreffend der unzumutbaren Bearbeitung der Erstattungsanträge angeschrieben habe. Diese Behörde steht über dem BEV. Antwort: Die Satzung der KVB sieht keine Bearbeitungs- und Erstattungsfristen vor. Daher kann die KVB eine Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist nicht nicht verbindlich zusagen, strbt aber eine Bearbeitung von drei Wochen an. Das BEV geht davon aus, dass die bisher ergriffenen personellen und organisatorischen Maßnahmen eine Verkürzung der Erstattungszeiten zur Folge haben werden. Ih bedaure Ihnen keine andere Anwort eben zu könen. Was habe ich davon? Nichts!

Ich schicke regelmäßig die Zahlungserinnerunen die ich bekomme zum Hauptversichertenvertreter per eMail nach Frankfurt. Als Antwort bekam ich folgendes: Sehr geehrter Herr Wgm, ich kann Ihren Ärger ja sehr gut verstehen. Trotz aller Bemühungen unser Sachbearbeiter werden wir bei dem z. Zt. wahnsinnig hohen Krankenstand nur langsam bessere Bearbeitungszeiten hinbekommen. Sie dürfen glauben, dass dies mir als Vertreter der Versicherten gar nicht schmeckt. Wird eine Lücke gefüllt, tut sich die Nächste wieder auf. Ich kann und will Sie von Ihrem Vorhaben nicht abbringen, aber denken Sie bitte daran, dass Mahngebühren nicht einklagbar sind. In Wpt haben wir derzeit leider einen Rückstand von durchschnittlich fast 7 Wochen. Auch meine Hoffnung, dass im April alles Besser wird, dürfte dem Krankenstand zum Opfer fallen. Die vorhandenen Bearbeiter, und auch unsere Zusatzkräfte, versuchen nach Kräften bessere Zeiten zu erreichen. Es tut mir leid, ich habe z. Zt. leider keine positiven Nachrichten (zu den Erstattungszeiten) zu verbreiten. Mit freundlichen Grüßen KVB Hauptverwaltung Hauptversichertenvertreter Diese Anwort bekommt dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von mir zur Kenntnis.

Wenn ich einen Beihilfe Antrag einreiche wird es kompliziert. Erst nach Wuppertal die schicken es nach Kassel dann zurück nach Münster dann zu mir.umständlicher geht es wohl nicht mehr??