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Profil von Hannes D.

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Bewertung über Kabs Kiel, Schwentinental

14 Mai 2025

Vorab: diese Bewertung orientiert sich am Kundenservice - nicht am Produkt. Wir haben ein Sofa erstanden, welches wir uns an den Aufstellort (Reihenhaus, 2. Etage) liefern lassen wollten. Auf den Umstand "Reihenmittelhaus" haben wir ausdrücklich hingewiesen - "das wird schon" wurde uns versichert. Das wurde leider nichts - das Packstück ist so groß, daß die Möbelpacker das Sofa nicht über das Treppenhaus verbringen konnten - abgesehen davon hatten die Jungs nur EG als Anlieferort, aber das ist nur ein Nebenschauplatz. Auspacken (nur gegen Garantieverzichtserklärung vorab) oder gar so auseinander bauen, daß es doch passt - undenkbar. Die Möbel können wieder mitgegeben werden - für alle weiteren Untersuchungen im Möbelhaus plus eine erneute Anlieferung sollen wir im vollen Umfang aufkommen. (Steht so sogar in den AGB's) Also: Das Möbel wurde im Hause abgestellt, die Möbelpacker sind abgezogen und wir haben das Sofa auseinander genommen und nach oben verbracht - 30 Min. Arbeit incl. wieder Zusammenbau und Ersetzen von Schrauben (die von einer Qualität sind, die eine Demontage nicht überlebt, aber auch das ist leider heutiger Möbelstandard). Der Ärger hielt sich in Grenzen, weil das Sofa als solches wirklich gut ist - und wir noch dachten, daß auch Kabs eine solche unglückliche Anlieferung nicht wirklich schön findet. Somit habe ich mir erlaubt, den Service von Kabs anzuschreiben, auf den Umstand hinzuweisen, daß die Leistung nicht voll erbracht wurde, wir unzufrieden sind und eine Erstattung der Kosten wünschten - zumindest eine Gutschrift o.ä. wäre ja nett gewesen. Nett geht aber offensichtlich nicht: ich habe lernen müssen, daß WIR als Kunden voll verantwortlich sind, daß die Wege passen. WIE wir das machen können - ohne Packmaße zu kennen, wird uns nicht erklärt, dafür aber: (Zitat): wir möchten Sie darauf hinweisen, daß wir grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung haben, die Packmaße der Möbel vorab mitzuteilen. Diese Informationen können auf Anfrage bereitgestellt werden. In der Planung, die dem Kaufvertrag anliegt und von Ihnen unterzeichnet ist, können sie die Grundmaße entnehmen. DA Sie nun eine Erstattung fordern, möchten wir höflich darauf hinweisen, daß die Angabe der Packmaße keine Voraussetzung für eine Erstattung ist. Wir bemühen uns stets, unserer Kunden bestmöglich zu unterstützen, jedoch sind solche Angabe in der Regel keine verpflichtende Voraussetzung- (Zitat Ende) Bemerkenswert, daß zu keinem Zeitpunkt auch nur versucht wird, dem Kundenunmut die Spitze zu nehmen und so etwas wie Service zu leisten - wir arbeiten beide selbst in entsprechendem Umfeld und kennen solche Fälle zur genüge. Fazit: schöne Möbel, die wir aber zukünftig bei einem anderen Anbieter kaufen werden. Für Kabs reicht offensichtlich unser Verständnis nicht...
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