Profil von H.W. Strauch
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Bewertung über Bundeskasse - Dienstort Halle, Halle (Saale)
26 September 2025
Die Bundeskasse mahnt vor Fälligkeit die Beträge an.
Eine Rechnung vom Luftfahrtbundesamt als Basis für die Mahnung vom 11.09.2025 wurde nicht geschrieben bzw. nicht verschickt.
Da eine Mahnung kein Ersatz für eine Rechnung ist, sondern lediglich eine Aufforderung zur Zahlung der bereits fälligen Leistungen, die auf einer Rechnung im Detail aufgeführt wurden. Die Rechnung ist Grundlage der Forderung und muss beim Schuldner vor oder spätestens mit der Mahnung zugegangen sein um rechtlich wirksam zu sein.
Ohne Rechnung fehlt die rechtliche Grundlage für die Forderung, welche der Gläubiger durch diese nachweisen muss.
Zuletzt muss noch erwähnt werden, dass die Bundeskasse mit der ersten Mahnung, ohne das eine Rechnung vorhanden ist, Mahnkosten von 5 Euro veranschlagt. Mahnung vom 11.09.2025, fällige Beträge zum 12.09.2025 (also nicht fällig, zum Ausdruck der Mahnung).
Zum Text der Mahnung ist noch anzumerken, dass dies in der ICH Form geschrieben wurden. Text: Ich weise darauf hin, dass bis zum....