Martin Centmayer, Neu-Ulm
Öffnungszeiten
Jetzt geschlossen, Öffnet in 1 Tag
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
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vor 3 Jahren
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vor 8 Jahren
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Informationen
Beschreibung
Einleitung / Überblick
Martin Centmayer ist ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht. Er berät Kunden in verschiedenen Bereichen wie Bußgeldverfahren, Unfallbearbeitung, Autokauf und Reiserecht, auch ohne Rechtsschutzversicherung. Seine Arbeit wird durch die Zusammenarbeit mit dem ADAC unterstützt, und er bietet kostenlose Erstberatungen für ADAC-Mitglieder an
Tätigkeitsfelder
Martin Centmayer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät in diesem Bereich intensiv. Zudem ist er im Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht tätig. Er ist Mitglied in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften, wie der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Leistungen & Services
Martin Centmayer bietet Beratung und Unterstützung in Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und allgemeinem Zivilrecht. Seine Leistungen umfassen:
- Beratung bei Bußgeldverfahren
- Unterstützung bei Unfallbearbeitung
- Beratung zu Autokauf und Reiserecht
- Kostenlose Erstberatung für ADAC-Mitglieder
Er bietet auch die Möglichkeit, Bußgeldbescheide oder Unfallunterlagen hochzuladen, um einen Rückruf zu erhalten
Über uns / Über mich
Martin Centmayer ist seit 1999 als Rechtsanwalt tätig. Er war von 1999 bis 2003 Referent im Bayerischen Landtag. Seit 2004 ist er ADAC Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er übernahm 2007 die Anwaltskanzlei R.G. Maier und ist seit 2017 in einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Wanner. Zudem betreibt er seit 2019 eine Zweigstelle in Nersingen
Adresse & Kontaktdaten
- Name: Martin Centmayer
- Straße: Gartenstr. 36
- PLZ Ort: 89231 Neu-Ulm
- Telefon: +49 731 77171
- E-Mail: centmayer-neu-ulm(at)adac-vertragsanwalt.de
- Rechtsanwalt
- Rechtsberatung
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Englisch
Wirtschaftsinfo
| PLZ | 89231 |
| Ort | Neu-Ulm |
| Straßen | Gartenstr. 36 |
| Geschäftsname | Centmayer, Martin |
| Sitz | 89231, Neu-Ulm |
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In dieser arbeitsrechtlichen Angelegenheit wurde durch meine Tätigkeit und mit Zustimmung des Mandanten ein außergerichtlicher Vergleich über eine Zahlung durch den Arbeitgeber geschlossen. Der Vergleichsbetrag sollte wie üblich mit dem nächsten Zahltag für die Gehälter geleistet werden. Der Mandant wollte hierauf nicht warten und hat das Mandat vor meiner weiteren Tätigkeit gekündigt. Ich hoffe und gehe davon aus, dass der Mandant inzwischen den Vergleichsbetrag erhalten hat.