Versorgungsämter in Gelsenkirchen

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Ebertstraße 11, 45875 Gelsenkirchen, Altstadt, Nordrhein-Westfalen

0209 1690
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst: die maßgebenden Regelsätze, die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, gegebenenfalls bestimmte Mehrbedarfszuschläge, die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. In Einzelfällen können folgende einmalige Leistungen geprüft werden: Erstausstattungen für die Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung, mehrtägige Klassenfahrten. Die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt können weitere Leistungen wie Hilfen in anderen Lebenslagen, zum Beispiel die Übernahme von Bestattungskosten, erbracht werden.