Notare in Glauchau

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Ergebnisse aus der Kategorie Notare in Glauchau

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Schloßplatz 6, 08371 Glauchau, Sachsen

03763/15870
Zum 1.11.1998 wurde ich vom Staatsminister der Justiz des Freistaats Sachsen zum Notar auf Lebenszeit mit Amtssitz in Glauchau ernannt. Diese Stelle war wegen einer Amtssitzverlegung des bisher an dieser Notarstelle tätigen Notars, Herrn Notar Assenbrunner, vakant geworden. Nach Übernahme dieser Notarstelle als dessen Amtsnachfolger verwahre ich all dessen Aktenbestände. Ferner verwahre ich alle Aktenbestände derjenigen Notarstelle, welche sich in der Zeit von 1990 bis zu deren Schließung im Jahre 2001 in Meerane befand (ehemals Notarstelle Dieter Heinze, wobei die Namensgleichheit rein zufällig ist).
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Quergasse 3, 08371 Glauchau, Jerisau, Sachsen

03763/15255
Beurkundungsprachen: Deutsch
Cylex

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Wehrstr. 13 B, 08371 Glauchau, Hölzel, Sachsen

03763/4419881
Rechtsanwaltskanzlei, Anwalt, Anwälte, Kanzlei, Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei

Güterbahnhofstraße 29, 08371 Glauchau, Jerisau, Sachsen

03763/78050
Das Amt des Notars ist ein vom Staat verliehenes und daher öffentliches Amt. Dennoch ist der Notar kein Staatsbeamter, sondern freiberuflich tätig. Das Amt wird dem Notar vom Staatsminister der Justiz eines Bundeslandes auf Lebenszeit übertragen und er erhält einen Amtssitz in einer politischen Gemeinde zugewiesen. Dem geht ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren voraus, im dem nach der Bestenauslese verfahren wird. Der Notar ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig und verpflichtet, Neutralität gegenüber jedermann zu wahren, der seine Amtstätigkeit beansprucht. Der Notar ist verpflichtet, jede bei ihm nachgesuchte Urkunde unter Beteiligung von jedermann aufzunehmen, es sei denn, das Rechtsgeschäft wäre nichtig oder sittenwidrig. Der Notar unterliegt der Dienstaufsicht, welche vom Präsidenten des Landgerichts, in dessen Sprengel der Amtssitz liegt, vom Präsidenten des Oberlandesgerichts im entsprechenden Gerichtssprengel und vom zuständigen Staatsminister der Justiz ausgeübt wird. Im Rahmen dieser Dienstaufsicht wird der Notar und seine Kanzleitätigkeit regelmäßig überprüft. Der Notar darf für seine Amtstätigkeit Kosten erheben, deren Höhe sich nach gesetzlichen Regeln bestimmt und über die er keine Vereinbarungen mit den Beteiligten treffen darf.