Krankenhausstraße 1
89231 Neu-Ulm - Stadtmitte
Bayern
Physio GmbH
27 Juni 2025
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Vera V. , vor 5 Jahren
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Guten Tag, schade, dass wir nicht zu einer Einigung gefunden haben. Das Einfordern der Zuzahlung am 1. Termin ist gesetzlich im für uns verbindlich einzuhaltenden Rahmenvertrag mit dem Spitzenverband der Krankenkassen vorgeschrieben (§8 Abs. 8 Satz 4). Gerne können Sie dies dort nachlesen. Die Zuzahlung für die nicht erhaltenen Leistungen haben wir entsprechend erstattet. Wenn der Patient die Leistung obwohl er vor Ort ist nicht wahrnimmt und vor der Behandlung wieder geht, dürfen wir per Gesetz keine Unterschrift einfordern und stellen somit eine Ausfallrechnung für den Termin. Leider konnten wir bei Ihrer Absage des Termins zwei Stunden vor der Behandlung keinen Ersatz finden, so dass wir auch hier eine Ausfallrechnung gestellt haben. Dies haben Sie vor Beginn der Behandlung unterschrieben und wurden sowohl schriftlich als auch mündlich darüber informiert.