Institutionsberatung, Kiel
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Beschreibung
Einleitung / Überblick
Das Landeskirchenamt Dezernat Kirche und Gesellschaft bietet Beratung und Unterstützung für Gemeinden und Einrichtungen der Nordkirche in verschiedenen Bereichen der kirchlichen Organisation. Die Angebote umfassen Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung, sowie Unterstützung bei Veränderungsprozessen und Konfliktlösung. Ziel ist es, kirchliche Strukturen und Prozesse in der Nordkirche zu stärken und zu unterstützen
Tätigkeitsfelder
Das Unternehmen bietet Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Kirchengemeinderat auswerten
- Neue Konzepte oder Ziele entwickeln
- Arbeit der Gemeinde an neuen Rahmenbedingungen ausrichten
- Aufgaben, Zuständigkeiten oder Abläufe neu regeln
- Leitungspersonen in ihrer Leitungsrolle einstimmen
- Konflikte und Unstimmigkeiten im Team klären
- Mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten
- Entscheidungen im Leitungsgremium treffen
Leistungen & Services
Die angebotenen Leistungen umfassen:
- Systemische Beratung zur Unterstützung kirchlicher Organisationsentwicklungsprozesse
- Vertrauliche, ergebnisoffene und lösungsorientierte Beratung in verschiedenen Themenbereichen
- Unterstützung bei Veränderungsprozessen und Konfliktlösung in Gemeinden und Einrichtungen
- Netzwerk, Anregungen zur Fortbildung und ein internes Qualitätsverfahren durch die Gesellschaft für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (GfGO) e.V
Schwerpunkte & Besonderheiten
Spezialisierungen und besondere Angebote sind:
- Organisationsentwicklung zur Verbesserung von Arbeits- und Kommunikationsprozessen
- Unterstützung bei Fusionsprozessen von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen
- Profilierte Bestandteile der Kirchenkreise in der Nordkirche
- Beratungsangebote der Nordkirche in Verbindung mit Institutionsberatung
- Angebote für Gruppensupervision
Preise / Kostenstruktur
Die Kosten für Gemeindeberatung / Organisationsentwicklung variieren je nach Sprengel und Tätigkeitsform der Beraterinnen und Berater:
- Gemeindeberaterinnen und -Berater im Sprengel Mecklenburg und Pommern erhalten eine Aufwandsentschädigung. Gemeinden beteiligen sich mit festen Sätzen. Eine Verhandlung der finanziellen Beteiligung ist möglich
- Nebenberuflich tätige Gemeindeberaterinnen und -Berater erhalten ein Honorar und Erstattung ihrer Fahrtkosten. Die Honorare orientieren sich an kirchlichen Honorarrichtlinien. Gemeindeberatung wird nicht bezuschusst
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