Andreas Seeck, Potsdam

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Andreas Seeck
Adresse:
Uhlandstr. 12 a, 14482 Potsdam, Babelsberg Süd, Brandenburg

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aktualisiert am 10.09.2024

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Vereinbarung eines Erfolgshonorars nicht eingehalten

IS2013, vor 13 Jahren

EIGENTLICH GAR KEINE STERNE!...WEIL: Vereinbart wurde, dass RA Seeck die alle Unterlagen (Gutachten- Anlage 1) kostenlos prüft und mir eine Schätzung abgebt, ob und überhaupt Sinn macht einen rechtstreit mit Gegenseite anzufangen. RA Seeck hat seine Einschätzung mir mitteilt und gute Chancen eingeräumt. Nach seiner positiven Einschätzung (Anlage 2) hat er eine Erfolgshonorarvereinbarung (Anlage 3) zukommen lassen, in dem er im gerichtlichen Verfahren mich erfolgsabhängig vertritt. Von dem Nettobetrag, der mir aufgrund der Tätigkeit des RA Seecks in der o. g. Sache zufließt, ein Erfolgshonorar von 30% (zzgl. MwSt.), mindestens jedoch 500,- EURO (zzgl. MwSt.) wurde vereinbart. Als nächstes sollte diesen Mindestbetrag sofort überweisen, andernfalls, dass er die Gegenseite nicht schreiben kann und somit je nach Reaktion der Gegenseite auch Klageschrift und das Gerichtsverfahren nicht eingeleitet kann. Habe sofort den Betrag in Höhe von 595,- EURO Brutto überwiesen. Einige Zeit später hat RA Seeck, einige Fragen über dem Gutachten, welches er bereits geprüft hat, an den Gutachter gestellt. Ich habe die Termine mit Gutachter und RA Seeck koordiniert und anschließend hat der Gutachter versucht in mehrere Versionen die Sachlage zu erläutern. Dabei hat der Gutachter irrtümlicherweise in eine von diesen Versionen von Gutachten einen Fehler gemacht. Obwohl dieser Fehler deutlich erkennbar ist, versucht RA Seeck auf diesen Fehler basierend seine bereits vereinbarte Leistung nicht zu erbringen und gleichzeitig für die im gerichtlichen Verfahren vorgesehene (jedenfalls so stehet, in der von ihm formulierte Vereinbarung) den Mindestbetrag in Höhe von 595,- Brutto einzubehalten. Da frage ich mich warum er diese Fragen vor dieser Vereinbarung und vor dem Erhalt diesen Mindestbetrag in Höhe von 595, EURO Brutto nicht gestellt hat. Als ich die Vereinbarung abgeschlossen und den Mindestbetrag überwiesen habe, war nur noch davon die Rede, dass man Gegenseite Frist setzten wird, bevor man Gerichtsverfahren einleite. Darüber hinaus für die Prüfung der Unterlagen haben wir Anfang an keine Kosten vereinbart. Sonst hätte ich Sache nicht mehr weiter verfolgt. Es kann nicht sein, dass einen Anwalt erst sagt, ja Sie haben gute Chancen und teil Beträge verlangen und nachhinein (nach dem Erhalt von Mindestbetrag) zu behaupten, dass man doch keine Chancen hat. Ich habe ihm bereits ausreichend (zwei Male) First gesetzt den unberechtigt zurückbehaltenen Betrag zurückzuverweisen, mit folgende Begründung: 1. RA Seeck hat bisher die schriftlich vereinbarte Leistung nicht erfühlt, also keine Gerichtsverfahren eingeleitet, daher darf den Mindestbetrag nicht einbehalten. 2. Für die Prüfung der Unterlagen von Anfang an keine Vergütung wurde vereinbart. RA Seeck hätte von Anfang an seine Fragen an den Gutachter stellen müssen, um überhaupt die Sachlage rechtlich prüfen zu können und erst danach seine Einschätzung geben müssen. Hier liegt bewusst oder unbewusst Täuschung vor! 3. RA Seeck hat den Mindestbetrag erhalten, danach mir wegen weitere Berechnungen vom Gutachter noch mehr Kosten verursacht und die vereinbarte Leistungen nicht weiter erbracht mit der Begründung, dass es keinen Anhalt gibt, Gegenseite zu klagen. Seine Begründung stützt sich auf Falsche zahlen, obwohl diese von Gutachter wieder korrigiert ist, beharrt er auf diese Ergebnisse. Für mich bedeutet dieses Vorgehensweise von Anfang so geplant war. Daher ist RA Seeck nicht berechtigt den Mindestbetrag einzubehalten. Daher fühle ich mich hier hintergangen und hoffe diejenigen, die diese hier lesen so etwas nicht passieren wird. Daher ist dieses Vorgehensweise für mich nicht nachvollziehbar und muss veröffentlicht werden, damit die anderen Klienten nicht ähnliche Situationen graten.
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Fachanwaltschaften
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Baurecht (privates), Baurecht (öffentliches), EDV-Recht, Konzernrecht
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Wirtschaftsinfo

PLZ14482
OrtPotsdam
Straßen Uhlandstr. 12 a
GeschäftsnameSeeck, Andreas
Sitz 14482, Potsdam
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