Dirk Gui - Managementberatung - Produkte
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Datenschutz ist ein betriebliches Thema welches einen immer größeren Stellenwert einnimmt. War es früher vor allem ein Thema für große Unternehmen, ist durch die ständige Medienpräsenz mittlerweile klar, dass alle Unternehmen und damit Unternehmer betroffen sind. Gemäß § 4f BDSG ist jeder Betrieb welcher mehr als neun Mitarbeiter hat, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von persönlichen Daten befasst sind, dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das gleiche gilt, wenn Daten nicht automatisiert erfasst werden und mindestens 20 Personen damit beschäftigt sind (was aber heute so gut wie nicht mehr vorkommt). Da der Begriff der „ständig mit der automatisierten Verarbeitung“ befassten Personen meist nicht klar ist, glauben viele Unternehmer immer noch, dass es sich hierbei um ganz besondere Personen (Chefsekretärin, Personalreferent etc.) handeln muss. Dies ist leider nicht richtig. Vielmehr ist damit jeder gemeint, der z.B. per Mail personenbezogene Daten (z.B. Name, Adresse etc.) verarbeitet – sprich jeder der z.B. Kundenmails verschickt (z.B. Vertrieb), Einblick in entsprechende Datenbanken hat oder nur eine Geburtstagsliste mit Excel aufstellt. Nimmt man all diese Mitarbeiter zusammen, kommt man in einem modernen Betrieb sehr schnell auf neun Mitarbeiter (zumal das BDSG keinen Unterschied zwischen Teilzeit- und Vollzeitmitarbeitern macht). Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte so ist man damit nicht aus dem Schneider. An Stelle des Datenschutzbeauftragten übernimmt der Geschäftsführer die volle Verantwortung für die Hinwirkung auf die Einhaltung des Datenschutzes. Außerdem ist er verpflichtet alle automatisierten Verarbeitungssysteme im Rahmen einer Vorabprüfung, vor der Inbetriebnahme durch die zuständige Datenschutzbehörde prüfen zu lassen, was entfällt wenn er einen Datenschutzbeauftragten hat.
Damit sich ein Unternehmen erfolgreich im Markt platziert und dort auch bleibt, bedarf es sinnvoller, effizienter Strukturen und Prozesse im Personalbereich. Gerade dem HR-Bereich wird in der Relevanz auf den Unternehmenserfolg eine sehr hohe Bedeutung zugemessen. Er ist bekanntermaßen einer der kostenintensivsten und weitreichendsten Elemente eines Unternehmens. Leider können sich die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen einen eigenen Personalbereich schlichtweg nicht leisten oder es gibt auch nicht genug kontinuierliche Arbeit um zumindest eine halbe Stelle dauerhaft zu besetzen. Sollte es dann doch genug Arbeit geben um eine halbe Stelle kontinuierlich auszufüllen, so mangelt es meist an erfahrenen HR-Managern. Alternativ wird diese Funktion von der Geschäftsführung (ohne entsprechende Fachkenntnis) mit abgedeckt. Als Konsequenz zeigt sich bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, dass Organisation, Strategien, Prozesse und Strukturen im Personalbereich nicht bzw. nur in marginaler Form existieren Das Ergebnis ist, dass meist das Wissen, die Erfahrung oder teilweise auch einfach die Objektivität fehlt, um diesen Bereich entsprechend der Leistungserbringung des jeweiligen Unternehmens sinnvoll zu gestalten, kontinuierlich zu pflegen, zu verbessern und dem jeweiligen Entwicklungsstand des Unternehmens anzupassen. Langfristige Effekte sind dann mit enorm hohen Kosten, strukturellen Problemen und massiven Schwierigkeiten verbunden, die sich über den gesamten Unternehmensablauf ausbreiten und den Geschäftserfolg maßgeblich negativ beeinflussen, teilweise sogar gefährden verbunden. Ich stehe mit meiner HR Managementberatung solchen Unternehmen bei der Gestaltung, Verbesserung und Optimierung ihrer Organisation, Prozesse und Strukturen zur Seite und helfe Ihnen somit den Geschäftserfolg langfristig, positiv zu beeinflussen.