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Bewertungen
Bewertung über Notariat Ludwigsburg, Ludwigsburg
11 Dezember 2025
sehr schlimm: Die Notarin in diesem Notariat Frau C. L. hält sich augenscheinlich nicht an die eindeutigen Gesetze und Betreuungsvorschriften sondern erteilt Betreuungsurkunden an Personen, welche ersichtlicherweise völlig ungeeignet und eine Gefahr für die betreute Person sind, sich nicht um das Wohl der betreuten Person kümmerten, das Taschengeld der betreuten Person mutmaßlich für eigene Zwecke missbrauchten, einen Großteil des Jahres im Ausland aufhielten anstatt sich um das Wohl der betreuten Person zu kümmern, sowie gegen elementare Grundrechte der betreuten Person verstießen (z.B.Art.13GG nachdem die Betreute das Recht hat, selbst über Besucher in Ihren Räumen im Heim zu entscheiden) usw.. Die betreute Person wurde weder gefragt, noch in irgendeine Entscheidung einbezogen (sie hatte bereits früher zur Kenntnis gebracht, dass sie mit der aufgezwungenen Betreuerin nicht einverstanden ist - Frau L. hatte darüber Kenntnis!), was überhaupt nie sein dürfte und gegen die einschlägigen Betreuungsvorschriften verstößt. So kann es nicht angehen, Frau L. - Sie haben sich an die geltenden Gesetzte und Vorschriften zum Wohle der betreuten Personen zu halten.! Frau C. L. nahm meine Warnungen nicht ernst -- so dass die betreute Person nun wegen mangelnder Fürsorge gestorben ist !!! (die von Fr. L. zugeteilte Betreuerin war gerade in ihrem üblichen monatelangen Spanienaufenthalt). Sehr traurig, Frau L.
Bewertung über Michael Burger, Bad Mergentheim
08 Dezember 2025
Abzuraten!
leider kann ich bzgl. Herrn Burger keine gute Bewertung abgeben.
Ich kämpfte um ein Besuchsrecht zu einer im Pflegeheim untergebrachten erwachsenen, nach einem Koma-Fall gedächtnisbeeinträchtigten, unter Betreuung stehenden befreundeten Frau, die ich dort im Heim als Besucher meiner dort untergebrachten Mutter kennen gelernt hatte.. Der Betreuerin gefiel die Freundschaft nicht und sie untersagte meine Besuche. Herr Burger machte einen Fehler nach dem anderen. Anstatt vor das Betreuungsgericht ging er fälschlicherweise vor das Familiengericht, welches nur für minderjährige Betreute zuständig gewesen wäre. Gegen eine fachlich bzgl. Betreuungsrecht inkompetenten Richterin (da Fam.richterin) war Herr Burger als langjähriger Anwalt nicht ansatzweise in der Lage mein Recht durchzusetzen. Bei erwachsenen Personen, würden nämlich die Grundrechte gelten (sowohl meinerseits wie auch seitens der Betroffenen), (sowie die Betreuungsgesetze) z.B.:
Art.13GG nach welchem die betreute Person selbst zu entscheiden gehabt hätte, wer sie in ihren Räumlichkeiten besuchen darf.(die Betreuer haben sich danach zu richten - siehe Betreuungsgesetz). Aber auch GG Art.2 (Persönlichkeitsrecht) war Herr Burger nicht in der Lage der Richterin nahezubringen. Er hat weder die Rechtslage entspr. den Betreuungsgesetzen noch den Grundrechten durchgesetzt.
Wie es richtig hätte laufen müssen, kann man gerne in einer Entscheidung des Betreuungsgerichts Brandenburg in einer ähnlichen Angelegenheit ersehen, siehe z.B.: https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4919726/Urteil32540/
Es geht nun weiter: Die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Fam.ger.beschluss wurde richtigerweise vom OLG mit der Begründung abgewiesen, dass das Fam.ger. überhaupt nicht zuständig gewesen wäre. soweit so gut.
Anstatt nun den Beschluss des Fam.ger. wenigstens als nichtig anzufechten tat Herr Burger nichts. Für seinen Fehlgang durfte ich sämtliche Rechnungen bezahlen! (eine Entschuldigung kam Herrn Burger nicht in den Sinn)
Weitere Anmerkung: bei einer erinnerungsbeeinträchtigten Person wie hier wäre es zwingend notwendig gewesen diese unter Einbeziehung meiner Person anzuhören, ob sie einen Besuch meinerseits wünschte. Darauf hätte mein Anwalt Herr Burger in diesem Fall bestehen müssen,
was er aus lauter Höflichkeit (bzw. Unwissenheit) gegenüber der Richterin unterließ.
Trotzdem gab ich Herrn Burger nochmal eine Chance und beauftragte ihn nun vor das richtige Gericht (Betreuungsgericht) zu gehen. Spätestens hier hätte Herr Burger die Betreuungsrechte sowie die Grundrechte durchsetzen müssen. Aber er hatte wohl nichts aus den vergangenen Fehlern gelernt und hat wiederum total versagt. (Wiederum habe ich für die Fehlleistungen viel Geld bezahlt) - wäre ich ohne R.A. Burger in den Rechtsstreit
gegangen, hätte ich nicht schlechter abschneiden können - jedoch viel Geld gespart.
(Meine liebe Freundin ist nun inzwischen gestorben ohne dass ich sie nochmals besuchen durfte)
Fazit: Von diesem Anwalt ist dringend abzuraten!
Peter S.
Bewertung über Amtsgericht, Ludwigsburg
04 Dezember 2025
Vorsicht, wenn man mit dem Richter "H....." (Betreuungsgericht) zu tun hat. Er hält sich nicht an eindeutige Gesetze und Vorschriften - nicht einmal an die einschlägigen Grundgesetze.
Ein Richter ist dazu verpflichtet, auf Grundlage der Gesetze zu handeln. Dieser Herr allerdings macht offensichtlich seine eigenen Gesetze. Er dreht sich alles in seinem Sinne zurecht. Man sollte einen sehr guten Anwalt nehmen.
Bewertung über Bahnhof - Lauda, Lauda-Königshofen
01 Dezember 2025
sehr guter service im db-info-zentrum im Bahnhof Lauda..
die mitarbeiterin hatte in wenigen minuten die beste und günstigste zugverbindung für mich ausgesucht.
Freundlich und kompetent.
p,sch.
Bewertung über Dr. med. Martin Kraus, Tauberbischofsheim
27 Oktober 2025
Traurig, was mir widerfahren ist.
Da ich dringend ein Medikament benötigte,
wollte ich ein Rezept bestellen. Dazu benötige ich
selbstverständlich meine Versichertenkarte. Diese
war gerade nicht auffindbar. Aber halt: vielleicht
war ich in diesem Quartal schon mal dort und bräuchte nicht
lange suchen. Also, kurzer Anruf bei der Praxis, um lediglich
zu fragen ob ich in diesem Quartal schon meine Karte
abgegeben hatte. Nein. Das war o.k. soweit.
Also suchen. Und hatte sie dann auch zur Hand.
Am nächsten Tag ordnungsgemäß mit Karte in die Praxis.
Nein - ich bekomme kein Rezept. Warum nun? Die Sprechstundenhilfe hatte
ohne mein Wissen ohne Grund völlig überflüssigerweise hinter meinem Rücken mit der
Versicherung telefoniert (reger Datenaustausch meiner persönl. Daten) und dort fälschlicherweise (1)
eine Auskunft bekommen, dass ich momentan
nicht versichert wäre. Auf meine Anfrage bei der Versicherung bekam ich die schriftliche
Bestätigung, dass ich selbstverständlich einwandfrei
versichert wäre. Mit diesem Schreiben und ordnungsgemäß mit
Karte ging ich nun wieder in die Praxis - und wieder
kein Rezept - obwohl alles in Ordnung war. Nun
verlangte ich Dr. Kraus zu sprechen, was allerdings
sehr schwierig war, da ich ja nun keinen Termin bei ihm hatte.
Als es endlich zu einem Gespräch kam erklärte dieser mir,
dass d. Sprechst.hilfe richtig gehandelt
hätte und ich momentan kein Rezept bekommen würde,
bis alles geklärt sei. Wohlgemerkt alles nur weil ich
telefonisch angefragt hatte, ob ich meine Karte in diesem
Quartal schon abgegeben hatte, nicht etwa, dass ich ein Rezept
ohne Karte wollte! Nun hatte ich endgültig die
Nase voll. nahm meine Karte und ging zu einem anderen Arzt
und alles funktioniert seitdem völlig problemlos und einwandfrei.
Ich habe nun einen
anderen Hausarzt, denn ich möchte mir nicht vorstellen,
was abläuft wenn ich im Notfall wäre und meine Karte gerade nicht
sofort zur Hand habe. Anm. möchte ich noch, dass
ich seit sehr vielen Jahren Patient bei
Dr. Kraus war.