Bewertungen von Axel Bierbach

Bewertungen

, vor 5 Jahren

Nach Widerspruch vor Jahren keine Rückmeldung erhalten... nun kommt der Mahnbescheid..... Das ist unterste Schublade ....
Kommentar schreiben Missbrauch melden

, vor 7 Jahren

Meine Endabrechnung stimmte nicht, da mir der Wert mit den abgelesenen Daten vom 31.01.2018 berechnet wurde. Der ortsansässige Stromanbieter hat mir für die Zeit vom 29. bis 31.01.2018 prozentual den Strom berechnet. Der Insolvenzverwalter forderte trotz meiner Eingabe eine Nachzahlung mit dem Wert der Ablesedaten vom 31.01.2018. In der überarbeiteten Berechnung hat man einfach die Zahlen umverteilt, der Endwert blieb gleich. Auf meine erneute Reklamation erhielt ich einen Brief der Creditreform. Ich habe den Betrag unter Vorbehalt überwiesen. Auch wenn es sich um kleine Summen handelt, Recht ist das nicht.
Kommentar schreiben Missbrauch melden

Korrekt: die BEV hat weil Ihr die eigene finanzielle Lage bewusst war die Abschläge massiv erhöht. Die unseriöse Konkursverwaltung RA Axel Bierbach hat mir in meinem 2. Vertrag mitgeteilt dass ich ein Guthaben habe, jedoch wurde die Auskunft über die Höhe verweigert und das Geld unterschlagen - stattdessen wurde für einen beendeten Vertrag nicht erfolgte Leistung in Rechnung gestellt und das Landgericht unterstützt das Einkommen. Trotz Hinweis auf dem Widerspruch, dass man gar nicht Mieter, Eigentümer oder Verbraucher war (LG Richter München) und trotz Übersendung des Wohnungsrückgabeprotokolls (das angeblich dann nicht mehr vorlag) - zusätzlich stand die Wohnung leer. Natürlich zahlen Viele oder werden erpresst mittels Urteil und GV. Aber bitte haben Sie Mut, nehmen Sie sich einen RA


, vor 7 Jahren

Keine Reaktion auf E-Mail Kontakt, trotz Einspruch gegen die Abrechnung der BEV wegen Nichtanrechnung des Neukundenbonus und Zahlung der nicht strittigen Beträge wird ein Inkasso eingeschaltet. Dass die Belieferung von einem Tag zum anderen endete, dafür können die Kunden aber nichts. Ob der Anspruch auf Bonus im Insolvenzfall erlischt oder bestehen bleibt, war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BEV nicht geregelt. Nur ein Gericht kann hier die Rechtslage klären. Somit hätte Herr Bierbach hier direkt das Gericht zur Klärung einschalten müssen. Von einem Anwalt erwarte ich eigentlich, dass er sich an Recht und Gesetz hält.....auch wenn er als Insolvenzverwalter eventuell andere Interessen hat...
Kommentar schreiben Missbrauch melden

Haben Sie dann die offene Rechnung bezahlt. Haben den gleichen Fall und heute Post der Creditreform....

Kann Ihnen nur Recht geben. Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht. Auch ich habe keine Reaktion auf meinen Widerspruch erhalten, dafür aber ein Schreiben von Creditreform.


, vor 7 Jahren

Sehr zweilichtig. Er behauptet, eine Endabrechnung gesendet zu haben, erwähnt aber komischerweise nicht WANN, oder irgendwelche anderen Formalitäten, sondern berechnet 5 Euro. Sehr unprofessionell. Und komischerweise kam diese mysteriöse Endabrechnung hier nie an, und wir haben von dieser vor der Mahnschrift nie gehört.
Kommentar schreiben Missbrauch melden

, vor 7 Jahren

Herr Bierbach kommt seiner Arbeit offensichtlich nicht nach. Er behauptet mir eine Restforderung geschickt zu haben, ist aber nicht der Fall. Ich glaube hier ist ein ... am Werk. Ich habe Widerspruch eingelegt. Vorsichtig sein liebe BEV Kunden!
Kommentar schreiben Missbrauch melden

, vor 7 Jahren

Herr Rechtsanwalt Bierbach ist Verwalter der insolvenzen BEV in München. Leider hat dieser Rechtsanwalt bis heute es nicht fertig gebracht uns mittzuteilen, wann wir unser Geld für die bereits zu viel gezahlten Stromrechnungen zurück bekommen.
Kommentar schreiben Missbrauch melden

Hallo Herr Müller, da werden Sie vermutlich leer ausgehen. Die zuviel gezahlten Beträge können Sie nur zur Insolvenztabelle anmelden. Sobald die Insolvenz dann abgeschlossen ist, bekommen Sie entsprechend der Quote anteilig eine Erstattung. Diese liegt vermutlich im einstelligen Prozentbereich.


Kennen Sie Axel Bierbach? Schreiben Sie eine Bewertung!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen