Angebotsanfragen in der Kategorie Rechtsanwälte in Wedel
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Rechtsanwälte, Rechtsberater, Wedel
Abgeschlossen Karl-Heinz Meyer | Bestätigte Anfrage | 1 Frage(n) | 4 Angebot(e) | Montag, 22. Juni 2015
Unser Mieter, gewerblich tätig im Beherbergungsgewerbe, begann im Januar 2014 die Mietzahlungen zu kürzen. Grund: Er will die umlagefähigen Nebenkosten für die neu installierte Brandmeldeanlage nicht mehr zahlen. Begründung: Diese umlagefähige Zahlungsverpflichtung steht nicht explizit im Mietvertrag . ( In diesem Mietvertrag werden die Nebenkosten seit Beginn der Laufzeit des Vertrages nicht extra aufgeführt ( Pauschal), aber nach Verbrauch abgerechnet. Der Mieter lehnt es ebenfalls ab einige Teile ( Brandschutztüren ) dieser gesetzlich vorgegebenen Installationen auf die Miete erheben zu lassen.Weiterlesen