Angebotsanfragen in der Kategorie Rechtsanwälte in Falkensee
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Rechtsanwälte, Falkensee
Abgeschlossen Viktoria Kolodzeycik | Bestätigte Anfrage | 0 Frage(n) | 23 Angebot(e) | Donnerstag, 25. Juli 2019
Rückauflassungsvormerkung Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von meinem Vater mein Elternhaus per Notar überschrieben bekommen. Nun möchte er dies über die damals mit vereinbarte Rückerlassungsvormerkung zurückfordern, da er der Meinung ist, wir (mein Mann und ich ) würden die Garage und den Carport nie aufräumen. Wir sind seit dem sehr zerstritten, da er mir eröffnet hat, er fordert das Haus und Grundstück zurück und baut dann dort ein neues Haus. Ich möchte gern wissen, ob er eine reelle Chance auf Rückforderung hat, der er der Meinung ist, nach angeblicher Rücksprache mit einem befreundeten Anwalt, dass er nicht einmal Gründe für die Rückauflassung angeben muss. Mir ist auch nicht eindeutig klar, ob eine eindeutige Befristung dieser in der Übertragung steht und der Punkt, auf den er sich bezieht (wenn der Erwerber eine der übernommenen Verpflichtungen vorsätzlich und nachhaltig nicht oder schlecht erfüllt oder infolge eines schuldhaften Verhaltens des Erwerbers oder seiner Angehörigen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Veräußerer aus einem sonstigen Grunde unzumutbar wird) auf diesen lapidaren Vorwurf Anwendung finden kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Viktoria KolodzeycikWeiterlesen