Angebotsanfragen in der Kategorie Notare in Ludwigsfelde

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  • Notare, Ludwigsfelde

    Abgeschlossen Brigitte Hirsch | Bestätigte Anfrage | 0 Frage(n) | 1 Angebot(e) | Dienstag, 27. Oktober 2015

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit meinem Mann eine gegenseitige Betreuungsverfügung gemacht. Er hatte einen Hirninfarkt und war zu diesem Zeitpunkt nicht handlungsfähig. Im Krankenhaus wurde die Betreuungsverfügung in dieser Form akzeptiert und ich habe zum Wohle meines Mannes in vertreten. Jetzt ist er in der Reha und dort wurde ihm gesagt, dass er eine vom Notar beglaubigte Betreuungsverfügung braucht. Sein Zustand hat sich aber sehr gut wieder stabilisiert, so das er nur noch nicht schreiben kann. Muss ich diese Verfügung beglaubigen lassen? Bitte schreiben Sie mir eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen B. HirschWeiterlesen