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Abgeschlossen Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Josef Macht

Gepostet am Dienstag, 1. August 2023

abgelaufen am Dienstag, 15. August 2023

40597, Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Guten Tag, am 18.11.2022 wurde beschlossen aus Energiesparmaßnahmen die Temperatur des Warmwasser von 60 auf 50 Grad in den Mehrfamilienhaus mit 20 WE abzusenken. Leider habe ich erst später, als es zu einem Legionellenbefall kam erfahren, dass die Absenkung gem. Trinkwasserverordnung zum Schutz gegen Legionellen nicht erlaubt ist. Würde deshalb gerne den Beschluss als nichtig erklären lassen. In der Anlage Auszugsweise der Beschluss und ebenso auszugsweise die geltende Norm gegen die der Beschluss verstößt. Bitte um Info ob und mit welchem Aufwand der Beschluss für nichtig erklärt werden kann. Mit freundlichem Gruß Josef Macht

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