.

Abgeschlossen Fachanwälte für Steuerrecht

Heinz Wiegmann

Gepostet am Freitag, 7. August 2020

abgelaufen am Freitag, 21. August 2020

30, Hannover, Niedersachsen
Ich habe am 17.01.2017 einen gerichtlichen Vergleich mit dem Finanzamt geschlossen. Ich wusste nicht was ein Vergleich ist. War total irretiert. In dem Vergleich sind sehr viele Fehler., von arglistiger Täusching bis zum Betrug mit der Geldverkahresrechnung. Ich habe 10 Punkte aufgeführt die man leicht durchblikt. Das FG wollte einen Schlussstrich zeihen ohne Urteil. Heute weiss ich mehr. Man kann den Vergleich anfechten mit § 580 ZPO Nr. 7 evtl auch 1-5 und arglistiger Täuschung. Habe einen (1) Ordner vorbereiten für die Klage von 10 Punkten. In der Geldverkehrsrewchnung hat das FA Verfügbare Mittel mit Finanzierungsbedarf verwechselt. Das Strafverfahren hat man in Sept. 2019 mit § 153 a entgültig eingestellt. Es geht um die Jahre 2003 - 2011. Es liegt ein rechtsgültiges Urteil vor "keine Prüfungserweiterung von 2003-2006 und 2011. Das Urteil wurde mit einem Satz im Vergleich 2017 aufgehoben. Warum weiss ich nicht. Suche einen idealen Anwalt, bin im Rechtsschutz. Mein damaliger Anwalt wollte nicht mehr, für den war ein Vergleich ohne mir Informationen zu geben das Beste. Hat aber keinen zwecke den Anwalt zu verklagen. Ein Gespäch ist das alles Wert. Ihre AGB kenne ich nicht.
  • vor 5 Jahren Meine Handy Nr. 0152 0 1975 380

Öffentlicher Chat

Noch keine Fragen

Empfangene Angebote

Noch keine Angebote vorhanden