Die Platzierung der Werbemöglichkeit auf der oben angegebenen Werbefläche übernimmt der Anbieter.
Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn er Maßnahmen nach Absatz (1) oder (2) unternommen hat.
Im Fall des Absatzes (1) steht es dem Kunden frei, dem Anbieter eine neue bzw. geänderte Werbemöglichkeit einzustellen, welche den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
Im Fall des Absatzes (2) wird der Kunde unverzüglich entweder den rechtmäßigen Zustand der Werbemöglichkeit bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, ein andere Werbemöglichkeit oder einen anderen Link erstellen oder aber die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Zustandes nachweisen.
Stand 24.06.2025