
Dak-Krankenkasse Remscheid
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42853 Remscheid, Nordrhein-WestfalenTelefon: 02191 / 951580 Fax: 02191 / 95158-7100 E-mail: Jetzt Nachricht senden! Website: www.dak.de
Öffnungszeiten von Dak-Krankenkasse Remscheid
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 08:00-16:00 | 08:00-16:00 | 08:00-16:00 | 08:00-17:00 | 08:00-13:00 | Geschlossen | Geschlossen |
Detaillierte Wirtschaftsinformationen | |
| Geschäftsname: | Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) |
| S.I.C: | Arztpraxen (ohne Kliniken) |
| WZ2008: | Krankenkassen |
Kurzprofil:
www.dak.de
Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch 08:00 - 16:00, Donnerstag 08:00 - 17:00, Freitag 08:00 - 13:00, nach Vereinbarung, Am Mittwoch, 13.07.2011. Die DAK-Gesundheit ist einer der modernsten und innovativsten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Sie finden die Qualitätskrankenkasse in ca. 850 Servicezentren und Geschäftsstellen bundesweit vor Ort.
Auch nach Feierabend und am Wochenende berät die 24-Stunden-Hotline Sie zu Leistungen und medizinischen Fragen. Auf Wunsch können Sie sich sogar zuhause beraten lassen. Die Qualität der DAK-Kundenberatung bestätigte der TÜV Rheinland bereits mehrfach.
Auch bei unabhängigen Vergleichen von ÖKO-Test bis Focus Money belegt die DAK regelmäßig Spitzenplätze. So würde sie jüngst von Focus Money (49/2010) als Testsieger für den besten Service ausgezeichnet – zum fünften Mal in Folge. Und das Deutsche Finanz-Service Institut (22/2011) stellt fest: Die DAK ist "Kundenbester".
Tätigkeitsbeschreibung
Krankenkasse
Firmenbeschreibung:
DAK- Unternehmen Leben - als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung - ist ein moderner, bundesweiter Gesundheitsdienstleister. Mit rund 4, 8 Millionen Mitgliedern und 6, 4 Millionen Versicherten und mehr als 13.000 Beratern ist die DAK in rund 800 Geschäftsstellen bundesweit vor Ort. Die 24-Stunden-Hotline berät DAK-Kunden auch nach Feierabend und an Wochenenden zu Leistungen und medizinischen Fragen. Die DAK-Gesundheit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Das Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Er geht grundsätzlich aus den Sozialwahlen hervor, die alle sechs Jahre stattfinden, das nächste Mal im Jahre 2017. Aufgrund der Vereinigung der Deutschen Angestellten-Krankenkasse, der BKK Gesundheit und der Betriebskrankenkasse Axel Springer zum 01.01.2012 zur DAK-Gesundheit besteht die Besonderheit, dass das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde den Verwaltungsrat berufen hat.
Grundlage hierfür war ein am Ergebnis der Sozialwahl 2011 orientierter gemeinsamer Besetzungsvorschlag der Verwaltungsräte der fusionierenden Krankenkassen.
Stichwörter:
- Gesundheitsprogramme
- Krankenversicherung
- Dak-Krankenkasse
